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Praxis-Workshop Bauvertragsrecht – kompetent und auf den Punkt! Teil 2 – Abnahme und Umgang mit Baumängeln
13. März | 09:00 - 16:30
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13.03.2025, 9:00 Uhr – 16:30 Uhr
Die Kenntnis der baurechtlichen Grundlagen ist die Basis für die Abwicklung von Bauprojekten. Dazu zählen sowohl der professionelle Umgang mit Mangelvorwürfen als auch die Bedeutung der weitergehenden rechtlichen Folgen der Abnahme. Das Seminar vermittelt die wesentlichen Grundlagen und schafft durch den Perspektivwechsel zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerseite die Erkenntnis der Bedeutung der Abnahme als Dreh- und Angelpunkt des Bauvertrages. Kompetent und auf den Punkt!
Themen/Inhalte
Die Abnahme: Dreh- und Angelpunkt des Bauvertrages
– Unterscheidung: Zustandsfeststellung, behördliche Abnahme und rechtsgeschäftliche Abnahme
o Exkurs: Vorteile der Zustandsfeststellung, worauf muss der AN bei einer Zustandsfeststellung achten?
– Voraussetzungen der Abnahme
– Wirkungen der Abnahme
– Formen der Abnahme nach BGB und VOB/B
– Anspruch auf Teilabnahme?
– Praxisbeispiel: das (vorformulierte) Abnahmeprotokoll des AG und Risiken bei Unterzeichnung durch den AN
– Handlungsoptionen des AN bei Abnahmeverweigerung des AG
– Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen
Der richtige Umgang mit Mängeln
– Mängelrechte vor Abnahme -> insbesondere Entscheidung des BGH zu § 4 Abs. 7 VOB/B
– Mängelrechte nach Abnahme
– Begriffsdefinition: Mangel und dessen maßgeblicher Bewertungszeitpunkt
o Vereinbarte Beschaffenheit, übliche Beschaffenheit, Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik
o Ausblick: Mögliche Auswirkungen der geplanten Gesetzesentwurfs zum Gebäudetyp E
o Exkurs: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Änderungen der anerkannten Regeln der Technik während der Bauausführung
o Die Verletzung von prüf- und Hinweispflichten und deren Rechtsfolge
-> Insbesondere: Reichweite der Prüfpflichten des AN
– Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen
Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung des Referenten und erhalten Sie durch Ihre Teilnahme wertvolles Wissen, dass Sie sofort in Ihrem Betrieb umsetzen können.
Referenten
Dr. Thorsten Schlier, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Frankfurt
Herr Dr. Schlier ist seit 2013 insbesondere mit den Schwerpunkten Bauvertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht sowie Immobilienrecht betraut. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften promovierte er zu dem Thema „Mängelrechte vor der Abnahme im BGB-Bauvertrag“ an der Philipps-Universität zu Marburg. Weiterhin schloss Herr Dr. Schlier 2014 erfolgreich den berufsbegleitenden Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung“ ab.
Veranstaltungsort
Verband baugewerblicher Unternehmer
Hessen e. V.
Emil-von-Behring-Straße 5
60439 Frankfurt am Main
Seminar-Zeiten
09.00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
Seminargebühr
Für Mitglieder des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. und der Vereinigung mittelständischer Bauunternehmen Hessen-Thüringen e. V. (früher: Baugewerbeverband Hessen-Thüringen e. V.) beträgt die Teilnahme pro Person nur 345,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
3er-Spar-Kombi: Drei Personen aus dem demselben Mitglieds-Unternehmen zahlen bei gemeinsamer Anmeldung insg. nur 985,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Nichtmitglieder zahlen pro Person 445,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Im Preis enthalten sind: Seminarunterlagen und die Verpflegung während der Veranstaltung.